Checkliste zur Abwendung finanzieller Notlagen für Unternehmer
1. Überblick verschaffen
Trage alle Informationen zusammen, die dir über den aktuellen finanziellen Zustand deines Unternehmen Überblick verschaffen:
- Wo stehen die Konten?
- Welche Forderungen gibt es an Kunden?
- Welche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stehen aus?
- Welche laufenden monatlichen Kosten sind zu begleichen?
- Sind in den nächsten Monaten Sonderzahlungen zu leisten?
- Welche Einnahmen wird es in den nächsten Monaten noch geben?
Nun sollten alle Kosten in Hauptbereiche gegliedert werden, zum Beispiel:
- Personalkosten (Alle Kosten die monatlich für Personal aufgebracht werden müssen, inkl. Nebenkosten)
- Laufende Betriebsabgaben (Kosten für Mieten, Nebenkosten, Telekommunikation, Versicherungen, Fuhrpark usw.)
- Kosten für Leasing, Finanzierungen und Kredite
2. Personal absichern
Als Unternehmer hast du eine soziale Verpflichtung deinem Personal und deiner Familie gegenüber, also solltest du das als erstes in Angriff nehmen.
- Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen:
- Dazu muss man die Anzeige für Kurzarbeit online aufgeben. Zu beachten ist, dass sie in dem Monat aufgegeben werden muss, in dem das erste Mal Kurzarbeit gearbeitet wird. Der Anzeige sollte ein Schreiben beigefügt sein, auf dem alle Mitarbeiter und Auszubildende bestätigen, dass sie mit Kurzarbeit einverstanden sind. Auszubildende fallen erst nach 6 Wochen unter Kurzarbeit, müssen aber direkt mit aufgeführt werden.
- Es kann sein, dass man auch gezwungen ist Mitarbeiter zu kündigen, dass sollte aber das letzte Mittel der Wahl sein, um Personalkosten zu senken.
3. Geldgeber, Kunden und Gläubiger kontaktieren
Nun musst du mit Leuten reden und schreiben!
- Leasing-, Finanzierungs- und Kreditgeber anschreiben und um eine Stundung für die Monate der Krise bitten. Am besten nach einigen Tagen telefonisch nachhaken, weil auch diese von der Krise betroffen und überlastet sind.
- Solltest es noch offene Forderungen und Verbindlichkeiten geben muss auch mit den Kunden und Gläubigern gesprochen und nach Lösungen gesucht werden. (Nur redenden Menschen kann geholfen werden, wir sitzen alle im selben Boot.)
4. Laufende Kosten senken
Alle laufenden Kosten prüfen und nach Einsparpotential suchen, zum Beispiel:
- Mit dem Vermieter reden ob man vorübergehend die Miete senken oder stunden kann.
- nicht genutzte Fahrzeuge temporär abmelden.
- Versicherungssummen runterschrauben, so lange kein Material auf der Straße ist.
- Der Steuerberater sollte unbedingt das Finanzamt anschreiben und nach Steuerstundungen und/oder Nachlässen fragen.
An diesem Punkt angekommen, hat man nun alle Informationen vorliegen, wie lange man selbst sein Unternehmen halten kann und ab wann Kapital benötigt wird.
5. Fördermöglichkeiten und Soforthilfen recherchieren und ggf. beantragen
- In der Linkliste kann recherchiert werden, an welchen Stellen welche Hilfen beantragt werden können. (EU, Bundes- & Landesebene)
- stellt die eigene Kommune Wirtschaftsförderungsprogramme und /oder lokale Förderprogramme. Möglicherweise erhält man dort auch weitere unabhängige Lösungen.
Checkliste zur Abwendung finanzieller Notlagen für Selbstständige / Freiberufler / Künstler
1. Überblick verschaffen
Gewerbliche Unterlagen parat haben (PDF anlegen falls noch nicht geschehen):
- EÜR/BWA für 2019/2018
- BWA 2020 (Januar, Februar etc.)
- Gewerbeanmeldung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenversicherung
- Unfall-/sonstige Versicherungen
- Leasing-/ Kreditverträge
- Miet-/Pachtverträge
- Energieversorgungsverträge
Private Unterlagen parat haben (PDF anlegen falls noch nicht geschehen):
- Mietvertrag
- Strom-/Gasvertrag (Nachweis über Abschlagszahlungen)
- Krankenversicherung
- Autoversicherung
- Sonstige Versicherungen
- Kreditverträge
- ggf. letzter Kindergeldbescheid
Nach jetziger Einschätzung macht es wahrscheinlich Sinn eine Versicherung an Eidesstatt anzufertigen.
Inhalt sollte neben den Personendaten, Ort und Datum, vor allem die Beschreibung der eigenen wirtschaftlichen Situation sein.
Wie ist diese in Bezug auf das Corona-Virus entstanden, wie hat sich die Auftragslage seitdem entwickelt, wie sehen die Einnahmen aus. Abschließend sollte kurz klar gestellt werden, dass man aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus wirtschaftlich gefährdet, auf Soforthilfen und weitere Maßnahmen angewiesen ist, und ohne diese nutzen zu können, in die direkte Insolvenz gehen würde.
Auch macht es Sinn, den eigenen Finanzbedarf zu ermitteln. Hilfreich können da schon Programme für einen Businessplan sein, wo man die Ausgaben und geplanten Anschaffungen einträgt, um so seinen Finanzbedarf darstellen zu können. Eine vom BMWI gestützte Plattform hilft dabei auch schon weiter. Weitere Infos sind hier: https://gruenderplattform.de/businessplan zu finden. Möglicherweise ist dieser Liquiditätsplan zur Vorlage bei Banken gefragt.
2. Geldgeber, Kunden und Gläubiger kontaktieren. Kommunikation ist wichtig!
Leasing-, Finanzierungs- und Kreditgeber anschreiben und um eine Stundung für die Monate der Krise bitten. Am besten nach einigen Tagen schriftlich nachhaken, weil auch diese von der Krise betroffen und überlastet sind.
Sollte es noch offene Forderungen und Verbindlichkeiten geben, muss auch mit den Kunden und Gläubigern gesprochen und nach Lösungen gesucht werden.
3. Laufende Kosten senken
Antrag an die Krankenversicherung auf Stundung der Beiträge in der einkommenslosen Zeit stellen. Das Ganze für 6 Monate mit Bitte um anschließende Ratenzahlung, falls es nicht möglich sein sollte, den gestundeten Betrag dann in einer Summe zu begleichen
Man sollte entweder selbst, oder aber der Steuerberater, das Finanzamt anschreiben und nach Steuerstundungen, Nachlässen und Rückerstattungen bereits geleisteter Steuern fragen.
Mit Vermietern reden, die Lage darstellen und nach Entgegenkommen fragen, zumindest sollte man um Verständnis bitten, falls man zeitweise in Verzug geraten sollte.
Mit weiteren Versicherungen den Kontakt aufnehmen und auch dort um Beitragsfreistellung bitten.
4. Maßnahmen und Soforthilfen
Fördermöglichkeiten und Soforthilfen recherchieren und beantragen, sofern diese schon geregelt sind.
In der Linkliste kann recherchiert werden, an welchen Stellen welche Hilfen beantragt werden können. (EU, Bundes- & Landesebene)
Evtl. SGB II / Grundsicherung, bzw. die ergänzenden Leistungen bei Selbständigkeit beantragen. Über das Servicetelefon der Stadt/des Jobcenters unbedingt einen Termin vereinbaren.
Möglicherweise stellt die eigene Kommune Wirtschaftsförderungsprogramme und /oder lokale Förderprogramme (für Kunst und Kultur). Gegebenenfalls erhält man dort auch weitere unabhängige Lösungen.
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.