mit anerkanntem Abschluss nach DGUV Vorschrift 11 „Laserstrahlung“ (bisher BGV B2)
Der Einsatz von Lasertechnik für optische Effekte gewinnt bei Veranstaltungen in Hallen oder Open Air, in Diskotheken, bei Messen, Ausstellungen und Fernsehshows sowie in der Kultur-, Freizeit- und Eventbranche immer größere Bedeutung. Lasertechnik liefert beeindruckende Showeffekte mit hohen Anforderungen an Steuertechnik und Software. Zugleich steigen die Erwartungen der Zuschauer an Farben und Effektvariationen. Damit das Showerlebnis in positiver Erinnerung bei den Betrachtern bleibt, müssen mögliche Gefahren von den Verantwortlichen vorab erkannt und dadurch Unfälle vermieden werden.
Aus dem ursprünglich „wissenschaftlichen Laser“ entwickelte sich im Laufe der letzten 20 Jahre ein phänomenales Showinstrument, welches beeindruckende dreidimensionale Lichteffekte bietet. Die heute zur Verfügung stehende Technologie ermöglicht es sogar in Privathaushalten leistungsstarke Laser zu betreiben. Weiterhin hat sich der Markt, auf dem Laser gehandelt werden, längst über den der Fachfirmen hinaus erweitert. Aus Gründen des Laserstrahlenschutzes dürfen Laser höherer Leistungsklassen nur von fachkundiger Hand bedient und kontrolliert werden.
Die neue Versammlungsstättenverordnung regelt neuerdings auch den Betrieb von Laseranlagen in den Zuschauerbereichen. Die einschlägigen Rechtsnormen schreiben den Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Laseranlagen (Klassen 3b und 4) zwingend vor. Eine Geräteeinweisung des Herstellers ersetzt nicht die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten im Sinne der Vorschrift (DGUV Vorschrift 11).
SEMINARZIEL
Der Lehrgang vermittelt die physikalischen und physiologischen Grundlagen und Zusammenhänge sowie alle relevanten Begriffe. Der Teilnehmer lernt, das erworbene Wissen anzuwenden und den Umgang mit Lasern und optischen Strahlern auf Veranstaltungen sicher zu gestalten. Der Lehrgangsbesuch endet, nach erfolgreich abgeschlossener Lernkontrolle, mit dem anerkannten Abschluss zum „Laserschutzbeauftragen“ gemäß DGUV Vorschrift 11. Er berechtigt den Teilnehmer eine Laseranlage in Veranstaltungsstätten zu betreiben.Es besteht ausreichend Zeit für die Beantwortung von Fragen.
ZIELGRUPPE
Der Lehrgang eignet sich für Personen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind. Prädestiniert sind beispielsweise
- Hallen-, Messe- oder Eventtechniker
- Fachkräfte, Meister oder Ingenieure für Produktions- und Veranstaltungstechnik und
- alle Interessierten, die sich in der Anwendung von Showlasern professionalisieren und den anerkannten Abschluss zum „Laserschutzbeauftragten“ erwerben möchten.
Da der Lehrgang auch allgemeine Kenntnisse z. B. aus der DIN/EN 60825 (Sicherheit von Lasereinrichtungen) vermittelt, erweitert sich die Zielgruppe auch auf die Personen, die sich allgemein über das Gefährdungspotential von optischer Strahlung informieren möchten. Im Sinne der DIN/EN 60825 werden Laser- und LED-Lichtquellen den intensiven optischen Strahlern gleichgestellt.