In der Musterversammlungsstättenverordnung wird als eine Betreiberpflicht gefordert, dass „während des Betriebes von Versammlungsstätten (…) der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein” muss. Mit welcher Qualifikation diese Aufgabe erfüllt werden kann ist leider nicht weiter beschrieben. Der Einsatz einer Veranstaltungsleitung hat sich in der Praxis mittlerweile durchgesetzt und bewährt.
Durch die Qualifizierung werden die Teilnehmenden befähigt, die Aufgaben und die Verantwortung der Veranstaltungsleitung in kleineren Locations, wie z. B. Bürgerhäusern, Schulaulen, Mehrzweckhallen zu übernehmen.
Zielgruppe:
Veranstaltungskaufleute, Eventmanager*, Veranstaltungsfachwirt*innen und Aufsicht führende Personen
Weiterbildungsinhalte:
– Rechtliche Grundlagen einer wirksamen Delegation
– Rechten und Pflichten einer Veranstaltungsleitung
– Interne wie auch externe Kommunikation
– Kommunikation mit Behördenvertretern
– Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis
Referenten:
Anke Lohmann + Martin Leber
Termin:
20.10. – 21.10.2021
Investition für diese Weiterbildungschance:
550,– Euro
495,– Euro für Mitglieder der Partnerverbände