WEBINAR INFEKTIONSSCHUTZBEAUFTRAGTE / HYGIENEBEAUFTRAGTE FÜR GASTRONOMIE UND BEHERBERGUNG mit Vabeg® & TÜV® Saarland Zertifikat
Online Kurs / Termin
bis
Kategorie
Weiterbildung
Thema
Sonstiges
Beschreibung

Weiterbildung bis zu 90% förderbar (Überbrückungshilfe 3) Auffrischung sowie spezielle Weiterbildung hinsichtlich Virenverbreitung (Corona, Covid 19) der Hygienebelehrung nach §42,43 IfSG Aufgrund der aktuellen Pandemiekrise ist die Hygiene und der Infektionsschutz in (öffentlichen) Bereichen wie Hotels, Pensionen, Beherbergungsstätten sowie in Restaurants, Gaststätten und Kantinen zum Schutze der Gäste, Besucher, Mitarbeiter sowie Verantwortlichen unabdingbar. Viele Probleme und Fragen vom Recht, über praktische Umsetzungsmöglichkeiten zu wirtschaftlicher Tragfähigkeit stehen im Spannungsfeld der Betriebe. In dem Seminar/ Webinar geben Ihnen die Fachexperten einen aktuellen rechtlichen sowie praxisgerechten Überblick für ein sicheres und haftungsgerechtes Handeln. Dabei setzen die Inhalte auf die bestehenden Belehrungen und Unterweisungen nach §42, 43 IfSG sowie den aktuellen rechtlichen Vorschriften und Gesetzen sowie den aktuellen Vorgaben der Corona-Verordnungen zusammen. Die Erstbelehrung nach §42,43 IfSG wird vorausgesetzt! Die Inhalte zielen auf die Sicherheit der Besucher, Zuschauer, Gäste sowie Mitarbeiter ab in z.b.:

  • Kantinen
  • Restaurants
  • Gaststätten
  • Bars, Cafés
  • Biergärten
  • Küchen
  • Hotels, Pensionen und Beherbergungen im Bereich der Zimmer, Gästebereiche, Foyers, Empfang, Rezeption etc.

Bei z.B. Anlässen wie:

  • Normaler Verpflegungsbetrieb
  • Außer Haus Verkauf
  • Feierlichkeiten
  • Betriebsversammlungen
  • Tagungen
  • Messen und Events

Dazu bedarf es der Beurteilung mehrerer Faktoren, wie zum Beispiel der Lebensmittelhygiene, grundsätzliche Hygienemaßnahmen, Übertragungswege von Krankheitserregern (Luft (Tröpfchen und/oder Aerosole); Kontakt-/Schmierinfektion; Wasser; Nahrung) Die diesbezügliche Verantwortung wird in dem IfSG und der Biostoffverordnung u.a. konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt. Die überwachende Behörde ist das jeweils zuständig Gesundheitsamt. Dies erfordert für einen sicheren Betrieb in der Gastronomie sowie in Beherbergungsstätten eine gründliche, an Sicherheits- und Hygieneaspekten orientierte Planung, die Erstellung, Umsetzung und Kontrolle von Hygieneplänen und eine entsprechende Durchführung der Dokumentation und ggf. die Delegation bestimmter Aufgaben an verantwortliche Personen.

Organisator
VABEG Eventsafety Deutschland GmbH

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