
Ein Betrieb, der in Ausbildung investiert, erwartet qualifizierte Nachwuchskräfte. Dies bedeutet, die jungen Fachkräfte sollen das können, was im ausgeübten Beruf als Qualifikation erforderlich ist und den Betrieb weiter voranbringen wird. Hier ist nicht nur reines Fachwissen gefragt, sondern auch darüber hinausgehende Qualifikationen: Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität sind einige wichtige Schlüsselqualifikationen, die für den Unternehmenserfolg eine Rolle spielen können.
Gut ausgebildete Nachwuchskräfte sichern langfristig den Unternehmenserfolg. Fluktuationen, z. B. durch Ruhestand oder Stellenwechsel, können durch die Ausbildung ausgeglichen werden. Unternehmenskultur und betriebliche Gegebenheiten sind den jungen Menschen bekannt. Betriebe müssen zukünftigem Fachkräftemangel vorbeugen, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Natürlich erwartet der ausbildende Betrieb auch, dass die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte möglichst spannungsfrei und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen funktioniert.
Ziel:
Dieser Lehrgang vermittelt das erforderliche Wissen zur Gestaltung einer systematischen und zielorientierten Ausbildung.
Durch Fallbeispiele, Einzel- und Gruppenarbeit sowie durch Einsatz moderner Medien und Unterrichtsmaterialien wird praxisbezogen auf den ausbildungsgerechten Umgang mit jungen Menschen hingearbeitet.
Der Lehrgang bereitet auf die Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen, die im Bereich der Veranstaltungstechnik tätig sind oder Personen die in ihrem beruflichen Umfeld direkt, unmittelbar oder zukünftig mit der Ausbildung beauftragt werden und ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen sollen (§ 2 der Ausbildereignungsverordnung).
Inhalte:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
*Lehrgangsinhalte vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen bedingt durch Dozentenverfügbarkeit und besondere Ereignisse
Voraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung gibt es keine. Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder/-in wird nach § 30 Abs. 2 BBiG von der zuständigen Stelle (Ausbildungsberater/-in) vor Ort geprüft. Das Bestehen der AEVO berechtigt also nicht mehr automatisch zum Ausbilden.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Prüfung vor der IHK: Anerkennung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach § 4 der Ausbildereignungsverordnung.
76532 Baden-Baden
Deutschland








