Ausbildung: SACHKUNDEBESTÄTIGUNG nach V-NISSG Artikel 16 Absatz 1, Buchstabe a für Veranstaltungen ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich nach V-NISSG Art. 12
Erfolgreicher Abschluss berechtigt zur Durchführung von Veranstaltungen mit Laserstrahlung ausdrücklich ohne Publikumsbestrahlung
Sachkundebestätigung, rechtlicher Rahmen:
Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden.
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