SACHKUNDENACHWEIS V-NISSG 4-tägige Ausbildung sowie 1 Prüfungstag
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Durchführung von Veranstaltungen mit Laserstrahlung ohne und mit Publikumsbestrahlung.
Sachkundenachweis, rechtlicher Rahmen:
Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden.
Danach ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:
Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch eines eintägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.
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