Bestuhlungsplan VStättVO – 2 – 4 Stunden
In Deutschland müssen nach §32 MVStättVO bzw. nach den jeweils geltenden Landes VStättVO,
VStättR Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan erstellt und von der
zuständigen Behörde genehmigt werden.
Nicht nur aufgrund des unterschiedlichen Landesrechtes, sondern auch aufgrund eines evtl.
bestehenden Bestandschutzes sowie der vielen verschiedenen §§ aus der VStättVO, muss ein Plan
sorgfältig und in den richtigen Schritten erstellt werden.
In diesem Webinar werden die Grundkenntnisse und rechtlichen Aspekte vermittelt.
(Dazu aufbauend: 2 Tagestraining in Präsenz
mit Vertiefung der Themen sowie vielen Praxisfällen.
950.- netto, inkl. Unterlagen,
Tagesverpflegung und Bescheinigung)