PROseminare – Managementtrainings in Kooperation mit Adam Hall Group
Rechtssichere Delegation von Betreiberverantwortung
In der Musterversammlungsstättenverordnung wird als eine Betreiberpflicht gefordert, dass „während des Betriebes von Versammlungsstätten (…) der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein” muss.
In der Praxis hat sich der Einsatz einer Veranstaltungsleitung durchgesetzt und bewährt. Welche Qualifikation für diese Aufgabe erforderlich ist, wird jedoch nicht konkret beschrieben.
Durch die Qualifizierung der Teilnehmenden werden diese befähigt, die Aufgaben und die Verantwortung der Veranstaltungsleitung in Locations, z.B. Bürgerhäusern, Schulaulen, Mehrzweckhallen zu übernehmen.
Die Weiterbildung wird gemäß IGVW-Standard SQO6 „Auswahl, Aufgaben und Beauftragung einer Veranstaltungsleitung“ durchgeführt.
Durch die Qualifizierung der Teilnehmenden werden diese befähigt, die Aufgaben und die Verantwortung der Veranstaltungsleitung in kleineren Locations, wie z.B. Bürgerhäusern, Schulaulen, Mehrzweckhallen zu übernehmen.
Weiterbildungsinhalte
- Rechtliche Aspekte einer wirksamen Delegation
- Rechte, Pflichten und Möglichkeiten der Veranstaltungsleitung
- Interne und externe Kommunikation,
insbesondere bei Abstimmungsprozessen
mit Behörden
Zielgruppe
Veranstaltungskaufleute, Veranstaltungsfachwirt*innen, Eventmanager*innen, Aufsicht führende Personen
Ihre Investition für diese Weiterbildungschance
590 Euro, umsatzsteuerbefreit
531 Euro für Mitglieder der Partnerverbände
Direkt anmelden
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.