Sachkundenachweis - Ausbildung nach V-NISSG 19.02 - 23.02.2024
bis
Kategorie
Weiterbildung
Thema
Lichttechnik, Pyro/Laser, Sicherheit
Beschreibung

Erfolgreicher Abschluss berechtigt zur Durchführung von Veranstaltungen mit Laserstrahlung ohne und mit Publikumsbestrahlung

Die Laserworld AG ist eine anerkannte Prüfungsstelle für Sachkundebestätigungen / Sachkundenachweise für Veranstaltungen mit Laserstrahlung gemäss V-NISSG und ist im Verzeichnis des Eidgenössischen Departement des Inneren EDI entsprechend gelistet (EDI-V vom 26.06.2020)

Sachkundenachweis, rechtlicher Rahmen:
Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden.

Danach ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:

Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch eines eintägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.

Sachkundenachweis nach V-NISSG
Der Sachkundenachweis kann durch Besuch eines viertägigen Seminars und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.

Der Befähigte mit Sachkundebestätigung kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.

Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermassen gliedern:

V-NISSG Art. 13 Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich
1.) Wer eine Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.
2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:

  • a. über einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;
  • b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.2 einhalten;
  • c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.3 melden.


3.) Eine Person mit Sachkundenachweis kann für die Überwachung einer Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich eine von ihr instruierte Person mit Sachkundebestätigung einsetzen.

Neuregelung durch die V-NISSG als Ablösung der SLV
Die V-NISSG löst ab Dezember 2020 die SLV ab. Eine zentrale Neuerung dabei ist, dass die Anzeige von Lasershows nicht mehr auf kantonaler Ebene erfolgt (oder sogar auf Gemeindeebene, wie in einigen Kantonen gehandhabt), sondern auf Bundesebene direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über ein zentrales Meldeportal.

Ziel der Ausbildung

Erwerb des geschützten, eidgenössisch anerkannten Sachkundenachweises für Veranstaltungen mit Laserstrahlung, ohne und mit Publikumsbestrahlung. Nach V-NISSG

Zulassungsvoraussetzungen

Es müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestalter für die Teilnahme: 18 Jahre.

Location
Winkler Livecom
Nordstrasse 1, 5610 Wohlen, Die Schweiz
Organisator
Laserworld Academy

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