Vorbereitungskurs Ausbildereignungsprüfung / AEVO > LIVE-ONLINE
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Kategorie
Weiterbildung
Thema
Meister
Beschreibung

Wer sich bei einer Industrie und Handelskammer (IHK) oder Handelskammer (HK) in Deutschland zum/zur Meister*in prüfen lassen will, muss zum Zeitpunkt der Prüfung einen Nachweis erbringen, dass sie oder er über die persönliche und fachliche Eignung verfügt ausbilden zu dürfen.
Diese Anforderungen sind in der Ausbilder-Eignungsverordnung festgelegt.
Die Eignung wird in einer Prüfung bei deiner zuständigen IHK oder HK festgestellt.
Prüfungen finden in der Regel mehrmals im Jahr statt.

„Die Ausbilder-Eignungsverordnung ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anerkannt werden kann.

In der Ausbilder-Eignungsverordnung sind die bis dahin separat bestehenden Vorschriften über die Ausbilder-Eignung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hauswirtschaft, Landwirtschaft und gewerbliche Wirtschaft für das Bundesrecht zusammengefasst.

Im Berufsbildungsgesetz (§ 28 Abs.1 S.2 BBiG) ist festgelegt, dass in Deutschland nur ausbilden darf, wer dafür persönlich und fachlich geeignet ist. Ziel ist es, die Qualität der Ausbildung zu sichern. Dabei gibt die Ausbilder-Eignungsverordnung vor, worum es sich genau bei den geforderten berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen handelt und wie ein Nachweis über diese Kenntnisse erbracht werden kann.“
(Wikipedia)

Die Internationale Film Fernseh & Musik Akademie (IFFMA) bietet einen Vorbereitungskurs an, der 60 Unterrichtsstunden á 45 Minuten an 12 Unterrichtstagen umfasst.
Unterrichtszeiten: Samstags, 15:00 – 19:00 Uhr.
Die IFFMA bietet den Kurs als ONLINE-LIVE-KURS an. Die Teilnehmer*innen haben keine klassische Präsenzpflicht, sondern können sich von jedem Ort aus einloggen und sich dem Unterricht zuschalten. Der Unterricht wird von uns aufgezeichnet. Falls die Teilnehmer*innen aus einem wichtigen Grund nicht zum Unterricht kommen bzw. sich nicht zuschalten können, besteht die Möglichkeit, die versäumten Stunden online anzuschauen und nachzuarbeiten. Du erhältst 12 Monate Onlinezugang zu allen Unterrichtsaufzeichnungen.

Organisator
Internationale Film Fernseh & Musik Akademie (IFFMA)

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