Laserschutzbeauftragter

Ein Laserschutzbeauftragter ist eine essentielle Person bei Veranstaltungen, die Lasertechnik verwenden. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Sicherheit von Personal und Publikum im Umgang mit Lasern zu gewährleisten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss bei Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ein solcher Beauftragter schriftlich bestellt werden. Der Laserschutzbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, die korrekte Installation und Wartung der Lasertechnik sowie für die Schulung des beteiligten Personals.

Er muss zudem sicherstellen, dass die Lasereinrichtungen technisch einwandfrei sind und den geltenden Normen entsprechen. Eine wesentliche Qualifikation für diese Position ist der Abschluss eines anerkannten Laserschutzkurses. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Konzerten, Theateraufführungen oder ähnlichen Events, bei denen Lasertechnik zum Einsatz kommt, der Laserschutzbeauftragte eine zentrale Rolle für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf spielt.

Veranstaltungstechnik Lexikon:
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