Nach den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (DGUV Vorschrift 17/18) ist während einer Veranstaltung z.B. das Beaufsichtigen der dazugehörigen Tätigkeiten einer geeigneten Person zu übertragen. Durch die Qualifizierung können die Teilnehmenden in Zusammenarbeit mit einer Bühnen- und Studiofachkraft in einem vor der Veranstaltung festgelegten Rahmen Proben beaufsichtigen und einfache Aufführungen durchführen, bei denen keine szenischen Veränderungen vorgenommen werden.
Zielgruppe:
Hausmeister*innen in Mehrzweckhallen, Schulen und Bürgerhäusern, Leiter*innen von Kulturämtern und
Schulverwaltungen, Schulleiter, Ehrenamtliche in Theatern und Freilichtbühnen, Theater-AG-Leiter*innen,
Betreiber
Weiterbildungsinhalte:
– Grundkenntnisse der wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Theaterbereich
– Beurteilung von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
– Praktische Übungen auf der Bühne
– Einsatz und Verantwortung von Sachkundigen Aufsichtspersonen
Referentin:
Anke Lohmann/NN
Termin:
03.08. – 05.08.2021
Investition für diese Weiterbildungschance:
520,– Euro
468,– Euro für Mitglieder der Partnerverbände