Pyrotechniker müssen zum Erhalt ihrer Befähigung bzw. Erlaubnis nach Sprengstoffrecht alle 5 Jahre einen eintägigen Wiederholungskurs besuchen. Dies dient der Auffrischung der Kenntnisse und dem Erfahrungsaustausch.
Dieser Wiederholungskurs ist für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 und § 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen.
Es handelt sich hierbei um einen Wiederholungslehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen – mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Teilnehmer wiederholen ihre theoretischen Kenntnisse und werden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung hingewiesen bzw. unterrichtet.
22045 Hamburg
Deutschland







