Qualifikation zur Veranstaltungsleiterin/zum Veranstaltungsleiter
In der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) §38 (2) wird die Anwesenheit des Betreibers oder eines von ihm beauftragten Veranstaltungsleiters während des Betriebes der Versammlungsstätte gefordert.
Anders als bei der Funktion der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wird in der MVStättVO für den Veranstaltungsleiter keine Formalqualifikation gefordert. Ungeachtet dessen sollte der Veranstaltungsleiter über hinreichende fachliche, personelle und soziale sowie über Entscheidungskompetenz verfügen.
Wofür ist die Veranstaltungsleitung verantwortlich? Ist eine kollektive Veranstaltungsleitung möglich? Welche Kenntnisse braucht die Veranstaltungsleitung? Wie handelt man richtig bei kritischen Szenarien und Notfällen? Wie erfolgt die wirksame Übertragung von Pflichten? Welche Haftungsrisiken bestehen für die Veranstaltungsleitung? Wie funktioniert eine gemeinsame Veranstaltungsleitung durch Vertreter des Betreibers und des Veranstalters?
In unserem zweitägigen Zertifikatskurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse zur Veranstaltungsleitung. Lernen Sie die rechtlich zulässigen Varianten der Veranstaltungsleitung kennen. Wie sehen die neusten Branchenstandards aus. Wir vermitteln das notwendige Wissen.
Inhalte:
Ø Rechtliche Anforderungen zur Veranstaltungsleitung
Ø Der Veranstaltungsleiter des Betreibers
Ø Der Veranstaltungsleiter des Veranstalters
Ø Die Veranstaltungsleitung
Ø Abgrenzung von Aufgaben Kompetenzen und Verantwortung (AKV)
Ø Möglichkeiten der Übertragung von Pflichten auf den Veranstaltungsleiter
Ø Arbeitsrechtliche Fragen / Haftung
Ø Zertifikat für Aufsichtsführende Personen
Dozent:
RA Volker Löhr
Preis:
890,-€ zzgl. gesetzl. MwSt. (incl. Kursunterlagen und Verpflegung)
Termin:
25.-26.08.2025, Congress Hotel Weimar by Mercure, Weimar-Legefeld
99428 Legefeld
Deutschland